Wir wollen kirchlich heiraten

Die kirchliche Trauung will, neben der standesamtlichen, dem neuen Ehepaar bewusst machen, dass der so genannte "schönste Tag" erst dann zum besonders schönen Tag wird, wenn er durch die nachfolgenden Jahre verifiziert wird. Er soll unvergesslich bleiben und deshalb verdient er, gut bedacht und entsprechend vorbereitet zu werden.

Wer kann evangelisch heiraten?

Paare können evangelisch heiraten, wenn einer der Partner evangelisch ist und eine evangelische Trauung wünscht. Eine standesamtliche Trauung muss der kirchlichen vorausgehen.


 

Welche Aufgabe haben Trauzeugen?

In der evangelischen Kirche haben Trauzeugen keine offizielle Funktion wie etwa in der katholischen Kirche. Sie können jedoch als Begleitung des Brautpaares im Rahmen einer feierlichen Gestaltung des Traugottesdienstes mitwirken.


 

Wann soll der Traugottesdienst stattfinden?

Der Trautermin wird vom Brautpaar zusammen mit dem zuständigen Pfarrer festgelegt.
Je früher Sie sich melden, um so besser.
Welcher Pfarrer für Sie zuständig ist, erfahren Sie während der Öffnungszeiten unseres Büros - oder Sie rufen einfach einen der beiden Pfarrer an, dort erfahren Sie mehr.


Wo soll der Traugottesdienst stattfinden?

Der Traugottesdienst findet in der Regel unserer Jakobus-Kirche  statt.
Wohnen Sie in Lang-Göns und möchten an einem anderen Ort heiraten, begleiten die Pfarrer Sie auch gerne dorthin. Der Trauort sollte sich aber in zumutbarer Nähe zu Lang-Göns befinden.

Bei ökumenischen Trauungen kann das Brautpaar zwischen der katholischen oder evangelischen Kirche wählen.
Nach der Anmeldung der Hochzeit bei einem der Pfarrer führt dieser mit dem Brautpaar ein persönliches Gespräch und erläutert dabei auch Form und Inhalt des Gottesdienstes. Soll die Trauung durch einen anderen Pfarrer oder eine andere Pfarrerin oder an einem anderen Ort vorgenommen werden, so ist die Einverständnis unserer Gemeinde erforderlich. Diese wird mit einer sogenannten "Dimissoriale" erteilt. Informationen dazu gibt es in unserem Gemeindebüro.


 

Wer sucht die Musik für den Traugottesdienst aus?

Die Organistin oder der Organist der Kirchengemeinde gestaltet in der Regel den Traugottesdienst musikalisch. Schön ist es, wenn die Brautleute dazu selbst Ideen einbringen. Die musikalische Gestaltung muss jedoch dem kirchlichen Rahmen entsprechen. Wir beraten das Brautpaar gerne.


 

Blumenschmuck

Das Schmücken des Altars übernimmt das Brautpaar. Sie können also den Altar selbst schmücken oder einen Gärtner damit beauftragen. Sagen Sie bitte im Pfarrbüro Bescheid (Tel. 3132), wer den Altar schmückt und wann das geschieht.


 

Fürbitt-Gebet vor der Trauung

In der Regel am Sonntag vor Ihrem Traugottesdienst wird der Gemeinde im Gottesdienst der Termin Ihrer Trauung bekannt gegeben und für Sie Fürbitte gehalten. Damit wird deutlich, dass die Gemeinde Sie fürbittend und mit Rat und Tat begleitet. Zu diesem Gottesdienst am Sonntag (10 Uhr) vor Ihrer Trauung sind Sie herzlich eingeladen.
Genaue Absprachen erfolgen während des Traugespräches.


 

Darf man bei der Trauung fotografieren oder filmen?

Zum Fotografieren und Filmen gibt es zu Beginn des Traugottesdienstes, während des Einzuges des Brautpaares und am Schluss beim Auszug viele Gelegenheiten.

Während des Gottesdienstes bitten wir aber darum, dass Fotografieren oder Filmen nicht störend oder ablenkend wirken. Wir raten, unter Verwandten und Freunden zu verabreden, dass möglichst nur eine Person fotografiert oder filmt - so unauffällig wie es geht. Wenn die Pfarrer vom Brautpaar gebeten werden, sind wir selbstverständlich gerne bereit, uns auch nach dem Gottesdienst noch einmal zu einem Erinnerungsfoto mit dem Paar vor den Altar zu stellen.